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Alles ist empört und es wird gefragt, wie war das möglich. Psychiater äussern sich in diagnostischer Weise zur Pädophilie, Behindertenexperten sprechen von der ausserordentlichen kriminellen Energie dieses Menschen.
Der Blick vom 3. Februar 2011 schlagzeilt auf Seite 1 «Die Schweizer Sex-Bestie. Die Akte Hanürg S.» Offenbar fällt niemandem auf, dass der Täter durch diese Bezeichnung entmenschlicht wird. Er wird aus der Kategorie «Mensch» ausgeschlossen und vertiert, wenn er als «Bestie» bezeichnet wird. Bis zur Verhaftung war er ein Sozialtherapeut mit durchwegs guten Arbeitszeugnissen.
Wie ist es möglich, dass über so viele Jahre, so viele qualifizierte Vorgesetzte nicht gemerkt haben können, dass er als «Bestie» mit den ihm anvertrauten Menschen umgegangen ist?
Am Abend des 3. Februar 2001 wird der deutsche Schauspieler Til Schweiger im Blick am Abend auf Seite 5 folgendermassen zitiert: «Deutschland ist eine Tätergesellschaft», sagte er. Anstatt den Opferschutz betreibe man Täterschutz. «Ich bin der Meinung, wer eine Sexualstraftat begeht, der hat sein Recht in dieser Gesellschaft verwirkt»
Dass Deutschland eine Tätergesellschaft ist, damit meint er vermutlich nicht Auschwitz, und sogar hier würde die Aussage nicht stimmen. Aber er argumentiert unmenschlich, wenn er einem Täter das Recht in dieser Gesellschaft abspricht. Er spaltet und projiziert. Helmut-Maria Glogger schreibt ihm im Blick am Abend, auf Seite 36 ein Mail. Darin steht: «Degoutant, wenn man wie Sie seine eigenen Kinder – wie jetzt ihre Tochter Emma, 8 in ihrem neuen Film 'Kokowääh' mehr und mehr benutzt, um die eigene Filmkarriere zu fördern. Sie sind gegen Kinderschänder. Ich auch. Kümmern Sie sich um Ihre Kinder – ich um meine!»
Helmut-Maria Glogger scheint vor dieser Spaltung und Projektioin etwas zu ahnen, indem er Til Schweiger auf die Instrumentalisierung des eigenen Kindes zugunsten der eigenen Karriere hinweist.
Niemals darf ein Mensch aus der menschlichen Gesellschaft ausgeschlossen werden, die Gerichte dürfen ihn einsperren, gewissen Menschen müssen verwahrt werden, weil sie so wie sie sind eine Gefahr für andere Menschen darstellen. Immer aber muss eine Möglichkeit bestehen, dass diese Massnahmen überprüft werden. Kein Mensch ist allwissend, immer können wir irren. Es ist eine alte Botschaft, zuerst den Balken im eigenen Auge zu beachten, bevor der Splitter im Auge des Nachbarn kritisiert wird. Sie wird zur Zeit wenig beachtet.
Und so heult die schweizerische Boulevardpresse ein rechtsextremes Lied, wenn sie den Täter zur Bestie macht. Und den Experten laufen die Metaphern aus dem Ruder.
Typischerweise wird Hansjürg S. denn auch vom bekannten Gerichtspsychiater Urbaniok in 20min  vom 3. Februar 2011, auf Seite 2 als «Hecht im Karpfenteich» bezeichnet. Schon wieder eine metaphorische Sprache, welche den Täter zum Raubtier und seine Opfer zu fetten Fischen macht.
Bezeichnenderweise ist gleich oben am Kasten, der dieses Zitat enthält der Täter auf einem Foto mit Menschen, die er betraute abgebildet, im Vordergrund stehen zwei Übergewichtige. Daran hat sicher niemand gedacht, als die Bildredaktion ein Bild heraussuchen musste.

Unten auf der Seite 2 in 20min vom 3. Februar 2011 wird der damalige Untersuchungsrichter Hansueli Hadorn zur Einstellung des Verfahrens im Jahre 2003 befragt, als ein dreizehnjähriges Mädchen wegen sexueller Übergriffe geklagt hatte.
«Hansueli Hadorn, haben Sie es Hansjürg S. damals zu leicht gemacht?
Ant.: Im Nachhinein ist man immer schlauer. Wir haben bei der betreffenden Person eine Hausdurchsuchung gemacht und alle Beteiligten befragt. Zudem wurden Experten beigezogen.
Weshalb haben Sie dem Mädchen nicht geglaubt?
Das Mädchen konnte weder lesen noch schreiben. Die rudimentäre Aussage kam mit Hilfe gestützter Kommunikation zustande. Das heisst, dass eine Drittperson die Finger auf einer Tastatur führte. Die Aussage musste teilweise bezweifelt werden. So wurden Nachnamen niedergeschrieben, obwohl im Heim nur Vornamen verwendet wurden. Für eine Anklage reichte dies nicht.
Was haben Sie dann gemacht?
Ich habe zusammen mit dem Staatsanwalt Antrag auf Nichteröffnung eines Verfahrens gestellt.»

Im Blick vom 3. 2. 2011 auf Seite 9 wird in einem Kasten über Hansjürg S. 9 unter dem Titel «Als Kind gehänselt. Das Leben des S. (54) geschrieben:
«Hansjürg S. (Name der Redaktion bekannt) kommt am 18. Februar 2011 1956 in Kriens zur Welt. Er wächst mit seinen Schwestern im Luzerner Vorort auf, während sich sein Vater vom Einfachen Lehrer zum Rektor einer Primarschule hocharbeitet. Seine Kindheit sei nicht schön gewesen, jammert Hansjürg S. später. Er sei wegen seines Aussehens gehänselt worden. Das schreibt er sogar in seinem Lebenslauf, mit dem er sich um Betreuerjobs bewirbt. Hansjürg S. macht eine Lehre bei der Schweizerischen Volksbank und arbeitet dort nach seinem Lehrabschluss weiter. 1982 absolviert er ein sechsmonatiges Praktikum im Kinder- und Jugendheim Schlössli in Ins BE. Er packt beim Bau eines Gewächshauses an. Dann darf Hansjürg S. Mit den verhaltensauffälligen Kindern ins Pfingstlager fahren, wo es zu ersten Missbräuchen kommt. ,Wir vermuten, dass seine Triebe während seiner Zeit bei uns erwacht sind‘, sagt Schlössli Gesamtleiter Sven Coijn. Vor einigen Jahren zieht S. nach Interlaken BE. Dort lebt er in einer Eigentumswohnung».

Im Treibhaus sind gewissermassen die Triebe erwacht. Was für eine Sprache, die hier im Kontext von «Bewältigung» spricht. Gleichzeitig wird auf den unseligen Wiederholungszwang hingewiesen. Der Hansjürg S. ist als Kind in seiner Wahrnehmung oft gedemütigt worden. Er wird Banker, dann Sozialtherapeut und nimmt eine berufliche Stellung ein, in welcher er machtschwächere Menschen demütigen kann. Dazu eigenen sich Heime für Menschen mit Behinderung sehr gut, weil hier die Fremdbestimmung der HeimbewohnerInnen gross und ihre eigenen Ausdrucksmöglichkeiten eingeschränkt sind.

Der Blick stellt unter der Schlagzeile «Die Heimleiter und die Schuldfrage» Statement von Heimleitern zusammen:
Hans-Jörg Lory, Haus St. Martin: «Auch wir von den Heimen fühlen uns als Opfer von S. Im Nachhinein gesehen war es eine sehr spezielle Zeit. Er konnte sich nirgends richtig integrieren. Für mich war er halt so ein Bänkeler»
Walter Zuber, Nathalie-Stiftung Gümligen: «Es ist schwierig, gut qualifiziertes Personal zu finde. Es muss heute davon ausgegangen werden, dass einige Sachen übersehen worden sind».
Florian Gantenbein, Haus Chrifofferus: «Er wurde aufgrund seines Umgangs mit den Heimbewohnern entlassen»
Urs Affolter, Heimverband Bern: «Es ist vor allem für kleine Institutionenen aus finanziellen Gründen nicht möglich, für die Nachtwache mehrere Personen zu beschäftigen».
Kuno von Känel (Behindertenzentrum Interlaken) und Sven Coijn (Schlössli): «Bei uns gibt es keine Rückzugsmöglichkeiten, alles ist frei zugänglich. Und trotzdem konnte S. Die Übergriffe vornehmen».

Die Art und Weise, wie die Heimleiter, Frauen sind keine an der Spitze der betroffenen Einrichtungen, sich äussern zeigt die Denkhorizonte auf, innerhalb derer sie denken. Für den einen ist S., der sich nicht integrieren konnte, halt ein Bänkeler. Und gleichzeitig fühlt dieser Mann sich als Opfer. Nicht die Heimleitung hat versagt, sie ist getäuscht worden ...
Ein anderer stellt fest, wie schwierig es ist, gut qualifiziertes Personal zu finden, er sagt nicht, dass die Leute schlecht entlohnt sind. Aber er hält immerhin fest, da sei wohl einiges übersehen worden. In einer Einrichtung wurde S. wegen seines Umgangs mit den Heimbewohnern entlassen. Weiter wird festgestellt, dass wegen der Finanzknappheit, kleine Institutionen sich keine Doppelnachtwachen leisten können. Die Krone der Hilflosigkeit schliesslich setzen jene zwei Leiter dem Diskurs der Ohnmacht auf, wenn sie feststellen, dass es in ihren Einrichtungen keine Rückzugsmöglichkeiten gebe, anders  und in der Sprache Goffman‘s gesagt, heisst das, dass die beiden Einrichtungen totale Einrichtungen sind.

Totale Einrichtungen zeichnen sich durch besonders undurchsichtige subkulturelle Manifestationen aus, sie sind niemals transparent, weil in ihnen alles kontrolliert wird, wird alles «Abweichende» unsichtbar gemacht. Gleichzeit führt die allumfassend Einsicht zu einem Mangel an Intimität, die notwendig ist, damit Vertrauen entstehen kann. Die Aussagen über die knappen Finanzmittel werden nicht mit dem Sparkurs der Invalidenversicherung und der Einführung der betriebswirtschaftlichen Logik in das Management dieser Einrichtungen in Zusammenhang gebracht.

Interessanterweise spricht niemand vom Scheitern der Separation. Diese wird doch immer damit begründet, dass sie es erst erlaube, den Menschen mit Behinderung ihre Würde zu geben.
Niemand spricht davon, dass sexueller Missbrauch immer ein Missbrauch von Macht ist, der zwischen einem machstarken und einem machtschwachen Menschen stattfindet und der damit immer auf eine sehr steile Machtbalance hinweist.
Im Tagesanzeiger vom 3. Februar 2011 spricht Aya Zemp auf Seite 3 in einem Interview darüber, dass sie nicht wirklich überrascht ist, sie erzählt vom Druck der Heim auf Frauen, hormonell zu verhüten. Sie erzählt von einem Heim im Kanton Zürich: «Wer als Eltern seine tochter in dieses Heim geben will, muss ihr von einem Frauenarzt die Pille verschreiben lassen. Die Ärzte machen mit, weil sie sich dazu verpflichtet fühlen. Und weil sie daran verdienen. Das Schlimmste, was passieren kann, so glauben alle, ist die Schwangerschaft einer behinderten Frau. Die sexuelle Ausbeutung geht dabei vergessen. Die Frauen verkommen so zu Freiwil: Mit einem Blick in die Akten kann sich jeder Betreuer vor einem übergriff informieren, ob die Gefahr besteht, dass sein Opfer schwanger wird – und der Missbrauch auffliegt.»
später sagt sie: «Die Fremdbestimmung die sogenannte strukturelle Gewalt – ist ein riesiges Problem.Wie sollen sich Behinderte, die nie selber bestimmen, was sie anziehen oder essen, gegen einen Täter wehren, der ihnen sagt, dass die sexuellen Übergriffe richtig sind? Wie Nein sagen, wenn sie es nie gelernt haben?»
Hier öffnet sich ein grosses und weites Feld der Unschärfe. Zur Zeit wird im sonderpädagogischen Feld viel über so genannten «abweichendes Verhalten» gesprochen, es wird von «Verhaltensauffälligkeit» gesprochen, die sich sehr leicht über ein paar Kreuze auf einem Bogen standardisiert feststellen lässt. Der vom 31 August bis am 2. Septebmer 2011 in Bern tagende Schweizer Heilpädagogik Kongress 2011 hat als Titel gewählt:  «Wann ist auffälliges Verhalten nicht mehr tragbar?» Diese Wahl ist insofern interessant, weil der Titel vorspiegelt, es gäbe eine objektivierbare Bestimmung von auffälligem Verhalten. Dabei ist sie doch immer eine Beobachterkonstruktion, wo jemand sagt: «Das fällt mir auf als auffällig». Je grösser die Fremdbestimmtheit der Menschen desto grösser die Chance für ein beliebiges Verhalten das Ettikett «auffällig» zu erhalten.
Aya Zemp weiss wovon sie spricht, wenn sie im Tagesanzeigerinterview vom 3. Febraur 2011 auf Seite 3 auf die Frage «Wie kann man dem Problem entgegenwirken, dass sich Behinderte nicht ausdrücken können?» «Man muss sie besser aufklären und sie zu mehr Selbstbestimmung führen – eine der wichtigsten Präventionsmassnahmen überhaupt. Eine solche Veränderung bringt einen Machtverlust für die Professionellen. Fremdbestimmte Personen lassen sich leichter lenken.

Niemand spricht darüber, dass die Menschenrechte, das Recht auf Selbstbestimmung in den Heimen und anderen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung kaum vorhanden ist. Auch die Forschung auf diesem Bereich nimmt sich wenig Mühe, dieser – zugegebenermassen nicht ganz einfach zu lösenden – Frage nachzugehen.

Niemand spricht davon, dass Machtmissbrauch immer auf ein Führungsproblem hinweist.
Niemand spricht davon, dass solche Miseren nichts Neues sind, denn die begangenen Taten erstrecken sich über den Zeitraum einer ganzen Generation.

Niemand mag darüber sprechen, dass der Missbrauch von Macht in einem Heim immer wieder vorkommt. Nicht immer äussert er sich als sexueller Missbrauch, aber immer zeigt er sich in der Herabsetzung, in der Bevormundung der machtschwächeren Menschen.

Die jetzt sich zeigende moralische Empörung ist so wohlfeil, wie die ständigen Einsparungen an der Invalidenversicherung jene verbilligen.

Und gegen jede Kritik an der bestehenden separierenden Struktur hört man das Mantra des Separationsdiskurses, das sei ein schrecklicher Einzelfall und man dürfe wegen dieses schlimmen Falles nicht das ganze System in Frage stellen.

Man könnte jetzt hingehen und die Heime, in welchen jene sexuellen Verbrechen geschehen sind, dahingehend untersuchen, wie häufig dort das Personal Supervision besucht und was dort unter dem Stichtwort «Supervision» konkret gemacht wird.
Die Sprecherin der Schweizerischen Volkspartei verlangt das, was diese Partei immer verlangt, mehr Repression.

Interessanterweise hat von allen, die sich geäussert haben, niemand gesagt, man müsse jetzt endlich zur Subjektfinanzierung übergehen, das Assistenzbudget für alle zugänglich machen.
Im Gegenteil, noch vor kurzem entblödete sich die parlementarische Argumentation, der sich auch die bundesrätliche anschloss, nicht zu behaupten, das Institut des Assistenzbudget komme für Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht in Frage, da diese nicht in der Lage seien, Arbeitsverträge abzuschliessen. Wie wenn es dafür seit langem nicht das Institut der Vormundschaft im Zivilrecht geben würde.

Niemand spricht dafür, dass dieser grauenhafte Fall die grundlegende Krise der Professionalisierung auf dem Gebiet der separierenden Unterbringung von Menschen mit Behinderung aufzeigt. Die Entsorgung dieser Menschen durch andere Menschen, die mit ihnen nicht zusammenleben wollen und die mit ihnen nicht zusammenleben können, weil ihnen der Staat die Mittel dafür nicht gibt, führt zur Krise dieser Fürsorge in den Heimen. Die schönen Leitbilder, die jedes Heim heute auf seiner Homepage angeschrieben hat, Leitsätze, welche den Menschen bei uns ins Zentrum stellen», sie sind so billig, wie ihre Verschriftlichung im Rahmen der Einfürhung des Leitbildes und des QM teuer gewesen sind.

Das vorherrschende Modell der Bewältigung der Krise ist das Ressentiment. Der Täter wird pathologisiert, er wird als «Bestie» bezeichnet und damit entmenschlicht. Damit wird er zum Irrläufer der Natur. Eine Bestie in Menschengestalt, hat sich «mit hoher krimineller Energie» ins Vertrauen der Heimleitungen usw. eingeschlichen, alle getäuscht und das im entgegengebrachte Vertrauen missbraucht. Das Ressentiment verlangt einer solcher Logik folgend, nach mehr Repression.
Das Ressentiment wird die Struktur nicht verändern. Es hält insbesondere den Deckel auf dem grössten Tabu dieser skurilen Heimlandschaft: der lebendigen Sexualität der darin sich bewegenden Menschen, jener der Personals und jener der HeimbewohnerInnen. Es wird wohl wenig nützen, wenn die Regeln zur Durchführung der Intimpflege verändert werden. Aber vielleicht würde es helfen, wenn die Standards in Heimen für behinderte Menschen im Umgang miteinander nicht deutlich unter jenen lägen, die in einem gewöhnlichen Akutspital wenigstens gewährleistet sind.
Die Sexualität geistig behinderter Menschen macht kulturell noch mehr Angst, als es die Sexualität überhaupt schon macht.

Und so wird der Täter möglicherweise streng bestraft, die Empörung wird noch während einiger Titelzeilen im journalistischen Boulevard Aufmerksamkeit auf sich ziehen und damit auflagensteigernd wirken.
Veränderung wird sich wohl eher nichts und beim nächsten Fall werden die Ressentiments aus dem Kasten geholt, nach dem neusten wissenschaftlichen Diskurs geputzt und weiterverwendet.

Es gibt nur eine wirksame Hilfe gegen den Missbrauch – Aufklärung der Verhälntisse, die ihn nicht zu verhindern vermochten.
Diese reicht aber über die individuellen Verbrechensfälle weit hinaus und muss die Strukturen, denen er endemisch ist, mit in die Aufklärung hineinbeziehen. Das wird in den Heimen freilich zusätzliche Kosten verursachen. Es ist allerdings zu vermuten, dass die vielen Gelder, die die Einrichtungen in den letzten Jahren erhalten haben und die sie in Zukunft weiter erhalten werden, eher verbetoniert werden, als in die Personalentwicklung investiert.
Eine Chance hat Aufklärung nur dann, wenn über Separation öffentlich gestritten werden kann. Das an den sich vor blitzenden Blitzllichtern und den Scheinwerfern der Fernsehkameras in die Mikrofone laut, heftig und moralisch geäusserte inhaltliche Schweigen der Behindertenexperten verheisst nichts Gutes. Sie reden viel und sagen wenig.