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Da war die Frau schon geschieden und hatte im gleichen Jahr einen Schweizer geheiretet, wodurch sie die Aufenthaltgenehmigung B erhielt. Nach vier Jahren wurde auch diese Ehe geschieden und weil sie eben nicht fünf Jahre mit dem Schweizer verheiratet gewesen ist, muss sie nun auf den 31. August 2008 die Schweiz verlassen. Und mit ihr ihre Zwillinge, die 14 Jahre alt sind, die also seitdem sie gehen können in diesem Lande die Erde mit den Füssen treten. Der CVP-Stadtrat Hans Holenstein, er ist von der familienfreundlichen Partei, kann nun als Sicherheitsdirektor entscheiden, dass das Kindswohl nicht genügend geprüft wurde. Denn die beiden Kinder sind ganz und gar hier aufgewachsen, reden sogar man höre und staune – als jemand aus Basel darf man das gewiss – akzentfrei den hier gesprochenen Züricherdialekt. Sie gehen hier zur Schule. Das Enge-Quartier hat ein Fest für sie organisiert, niemand versteht den Entscheid des Regierungsrates, der 2006 befand, die Mutter und die Kinder hätten keinen Bezug zur Schweiz. Vermutlich in der Annahme, der Bezug zur Schweiz bestehe im Beischlaf mit der Person, von deren Pass die Gewährung der Aufenthaltsbewilligung abhängt, anders lässt die Sache sich materiell wohl kaum verstehen. Darüber  berichtet jedenfalls der Tagesanzeiger am 7. Juli 2008 auf Seite 45 «Stadt Zürich».
Auf der Seite «Wirtschaft» des Tagesanzeiger vom 7. Juli 2008 liest sich Wundersames über ein Mittel, durch das gesponsort schon Jo Siffert in den Tod gefahren ist, Bio-Strath. Seine Geheimrezeptur verurusacht eine deutliche Zunahme von Konzentrationsfähigkeit, heute würden wir wohl sagen von Konzentrationskompetenz und Konzentrationsperformanz. Es gibt sogar eine Studie dazu, die in einer Kinderarutzpraxis durchgeführt wurde, allerdings ohne Kontrollgruppe, so dass sie nichts zählt, die nachweist, dass es ADHS-Kindern subjektiv und objektiv besser geht, wenn sie über einen längeren Zeitraum hinaus regelmässig Bio-Strath einnehmen. Die Regierung hätl sich hier lieber ans bekannte Ritalin, nach dem Motto einer Waschmittelwerbung: «Ritalin, da weiss man, was man hat» – speed nämlich.
Tagesanzeiger vom 7. Juli 2008 Rubrik «Zürich und Region». Ganz oben auf der Seite wieder eine Überfremdungsbedrohung. Dieses Mal allerdings ist es ein exotisches Gras, das durch die Klimaerwärhung gewissermassen mobilisiert in unsere Lande ganz einfach einwandert, das so genannte «Erdmantelgras». Es kommt von dort wo auch alle Fremden hierzulande kommen: aus dem Süden.
Links unten auf der Seite eine Meldung, die es verdient, im Wortlaut wiedergegeben zu werden:
Titel:
«Zwitter protesiteren gegen das Kinderspital»
Darunter die Meldung:
«Zürich. – So genannt intersexuelle Menschen haben sich am Sonntag vor dem Kinderspital zu einer Protestkundgebung getroffen und sich in einem kurzen Brief an die Öffentlichkeit gewandt. Sie zeigen sich «sehr besorgt» über Genitalkorrekturen, die am Zürcher Kinderspital durchgeführt werden. Bei solchen Operationen werden Kinder, die nicht eindeutig männliche oder weibliche Geschlechtsorgane haben, einem Geschlecht «zugewiesen», wie die schweizerische Selbsthilfegruppe Zwischengeschlecht.org schreibt. Ein solcher Eingriff brauche auf jeden Fall die Zustimmung der betroffenen Person. Die Zustimmung der Eltern genüge nicht – ausser in den Fällen, in denen eine solche Operation fürs Überleben wichtig sei. Das Kinderspital wird aufgerufen, seine «fragwürdigen Praktiken» zu überprüfen.

Der Dienst habende stellvertetende Leiter Urologie am Kinderspital, Daniel Weber, betonte gestern, das Anliegen sei berechtigt, das Kinderspital zu Gesprächen bereit. Doch die Aktion sei «wenig zielführen». Zudem sei das Vokabular verfehlt. Am Kinderspital würden keine «Zwangskastrationen» durchgeführt, wie dies die Intersexuellen Behaupteten. Wenn operiert werde, dann sei dies medizinisch, psychologisch gut begründet. Zudem entschieden die Eltern, die ihren Kindern auch einen Namen geben müssten (sch).»
So weit dieses Zitat. Nun vor kurzem wurde ein somalisches Elternpaar, das sein Mädchen beschneiden liess strafrechtlich korrekt wegen der Verletzung der körperlichen Integrität dieses Kindes verurteilt. Wo liegt hier der Unterschied? Beide Male greifen kulturelle Orientierungen in etwas ein, was in «Natur» nicht so ist, wie «Kultur» es will. Das eine Mal ist es gewiss die unwissende Barbarei von Fremden, die auch durch ein Nichtwissen hiesiger Rechte und Gesetze vor Schuld nicht geschützt sind, das andere Mal geht es halt darum, dass die Eltern dem Kind schliesslich einen Namen geben müssen. Hony soit qui mal y pense!
Man könnte nun auch nochmals darüber diskutieren, wie wichtig gerade im Hinblick auf die Frage des Geschlechts die Aufrechterhalten der Dichotomie von zwei Geschlechtern ist, wie jede Kultur sich einschreibt in die Körper, der sie ausmachenden Menschen über die Matrix von Geschlecht und Generativität  usw. etc. pp.
Interessant ist auch die eigenartige Sprache des stellvertretenden Leiters der Urologie des Kinderspitals, wenn er quasi inhaltsfrei mitteilt, der Sprachgebrauch der Portestanten sei «wenig zielführend»
Es seit hier deshalb auch Meldung aus der NZZ vom Freitag, dem 27. Juni 2008/ Meldung Frontseite angeführt

«Erstes Schweizer Urteil wegen Beschneidung»
Mädchen im Kanton Zürich verstümmelt
brh. Erstmals hat eine Schweizer Gerichtsinstanz über eine weibliche Genitalverstümmelung befinden müssen, die hierzulande durchgeführt worden war. Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag ein somalisches Ehepaar wegen Anstiftung zu einer schweren Körperverletzung zu je zwei Jahren Freiheitsstrafe bedingt verurteilt. Die Eheleute hatten einen auf der Durchreise befindlichen somalischen Beschneider mit dem Eingriff an ihrer damals zweijährigen Tochter beauftragt. Der Mann führte die Beschneidung auf dem Küchentisch aus und kassierte dafür 250 Franken; die Strafverfolger konnten ihn nicht fassen. Das Ehepaar beteuerte vor Gericht, es hätte den Eingriff nicht organisiert, wäre es rechtzeitig informiert worden.»

Und hier Bericht und Kommentar Zürich Seite 39 aus der NZZ vom 27. Juni 2008 Nr. 148
Aus dem Obergericht
Bedingte Freiheitsstrafen wegen Beschneidung der Tochter
Geständiges und reuiges somalisches Ehepaar schuldig der Anstiftung zur schweren Körperverletzung
In einem schweizweit erstmaligen Prozess hat das Zürcher Obergericht am Donnerstag ein somalisches Ehepaar wegen Anstiftung zu einer schweren Körperverletzung schuldig gesprochen und bedingte Freiheitsstrafen verhängt. Die Eheleute hatten einen durchreisenden Landsmann beauftragt, ihre Tochter im Zürcher Oberland zu beschneiden.
brh.

Selten waren Betroffenheit und Bestürzung im Strafsaal des Zürcher Obergerichts derart spürbar, derart nahe beieinander und bei sämtlichen Anwesenden auszumachen, wie dies beim gestrigen Prozess der Fall war. Der somalische Ehemann und Vater von acht Kindern schluchzte beim Schlusswort und stammelte zum wiederholten Male Worte der Entschuldigung. Seine Ehefrau, die als Mädchen in ihrem Herkunftsland mit der gravierendsten Beschneidungsform traktiert worden war, sprach von der Ehre und Reinheit beschnittener Frauen, wie sie stolz auf die bei ihr vorgenommene Verstümmelung gewesen sei und bis 1998 nicht gewusst habe, dass es unbeschnittene Frauen gebe - und solche Eingriffe von keiner Religion verlangt würden. Die Aufklärung geschah im Fluchtland Schweiz, doch sie kam zwei Jahre zu spät. 1996 hatte die Mutter (als treibende Kraft) zusammen mit ihrem Mann einen durchreisenden somalischen Beschneider beauftragt, zwei Buben und die damals zweijährige Tochter an ihrem Wohnort im Zürcher Oberland zu beschneiden. Erst elf Jahre später kam die Sache ans Tageslicht, weshalb sich das Paar am Donnerstag wegen Anstiftung zu einer schweren Körperverletzung vor Gericht verantworten musste.
Kein Exempel statuieren
Die Eheleute, die von Anfang an geständig und reuig waren, wurden schuldig gesprochen und mit je zwei Jahren Freiheitsstrafe bedingt sanktioniert, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Damit folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwalt Michael Scherrer. Die beiden Verteidiger hatten sich gegen eine Verurteilung nicht gewehrt, jedoch deutlich mildere Strafen gefordert. Sie befürchteten, am Ehepaar werde ein Exempel statuiert und würden aus generalpräventiven Gründen unnötig harte Strafen ausgesprochen.
Beschneidung in den Ferien
Das Obergericht konnte auf keinen vergleichbaren Fall zurückgreifen. Erst vor wenigen Tagen war zwar in Freiburg ein erstes Urteil wegen Genitalverstümmelung gefällt worden. Dabei ging es jedoch um eine in der Schweiz lebende Somalierin, die nicht verhinderte, dass die 13-jährige Halbschwester bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland beschnitten wurde. Die ältere Schwester wurde wegen Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Beim Zürcher Prozess ging es nun erstmals um eine Genitalverstümmelung, die in der Schweiz durchgeführt worden war. Das Obergericht betonte, solche Eingriffe stellten eine schwere Verletzung der körperlichen Integrität und der Würde der Frau dar. Dem Mädchen war durch den Wanderbeschneider die Klitoris entfernt worden; medizinisch korrekt, angeblich mit lokaler Betäubung, wenn auch auf dem Küchentisch in der Familienwohnung, für 250 Franken in bar (NZZ 26. 6. 08). Für die Richter, den Staatsanwalt und die zwei Verteidiger stand fest, dass dieser Eingriff den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt. Ebenso einhellig wurde von sämtlichen Prozessbeteiligten bejaht, die Eltern hätten sich in einem Rechtsirrtum befunden, der allerdings vermeidbar gewesen wäre.

Die Richter äusserten viel Verständnis für die gut gemeinte Absicht des Ehepaars, angesichts von dessen kulturellem Hintergrund und Wissensstand von 1996, drei Jahre nach der Einreise der Eheleute als Asylsuchende in die Schweiz. Die Eltern wollten ihre «Verantwortung» gegenüber der Tochter wahrnehmen, ihr Schande und Ächtung ersparen; nicht zuletzt deshalb, weil sie mit einer Ausweisung rechneten. Die Eheleute sind Cousins, stammen aus dem gleichen Dorf und flüchteten wegen der Kriegswirren in die Schweiz, wo sie seit fünfzehn Jahren unbescholten leben. Der Mann arbeitet als Hotelportier, die Frau kümmert sich um die zehnköpfige Familie.
Als das Paar damals von der Gelegenheit mit dem durchreisenden somalischen Beschneider hörte, reagierte es schnell, ohne weitere Abklärungen. Heute bereuen beide, sich in der Schweiz nicht rechtzeitig über die hiesigen Gepflogenheiten informiert zu haben. Die Ehefrau, eine gläubige Muslimin, hat in der Frauengruppe der Zürcher Moschee erstmals davon erfahren, dass die Mädchenbeschneidung ein in gewissen Weltregionen praktiziertes Ritual ist, ohne Verankerung im Islam, Christentum oder Judentum. Auch von den vielen Betreuern waren zuvor keine derartigen Informationen gekommen - oder zumindest keine eindeutigen. Als die Eheleute im Rahmen ihres Einbürgerungsgesuchs die Frage nach einer allfälligen Beschneidung der Töchter wahrheitsgemäss beantworteten, ohne Böses zu ahnen, kam das Strafverfahren ins Rollen. Der Beschneider selbst konnte nicht ausfindig gemacht werden.
Auf eine Signalwirkung hoffen
Gerichtspräsident Werner Hotz attestiert den Eheleuten, sie hätten ihren Fehler erkannt und daraus die Lehren gezogen. Die beiden jüngeren Töchter wurden nicht mehr beschnitten. Mit der heute vierzehnjährigen, älteren Tochter hat das Paar den Vorfall besprochen und sich entschuldigt. Das Mädchen leide darunter, ihre Eltern vor Gericht zu wissen, erwähnten die Verteidiger. Und der Gerichtspräsident gab gegen Ende der Verhandlung seiner Hoffnung Ausdruck, das Urteil werde Signalwirkung über das Verfahren hinaus entfalten: «Es geht darum, künftigen potenziellen Opfern viel Leid zu ersparen.»
Soweit der Artikel und hier der Kommentar von der gleichen Seiten nebenstehend:
«Sofort aufklären
Ein seit fünfzehn Jahren unbescholten und unauffällig in der Schweiz lebendes Ehepaar aus Somalia gibt gegenüber der Einbürgerungsbehörde in aller Offenheit zur Antwort: «Ja, wir haben unsere älteste Tochter beschneiden lassen.» Das Einbürgerungsgesuch ist inzwischen sistiert, die Eheleute sind gestern wegen Anstiftung zu einer schweren Körperverletzung verurteilt worden. Sie werden nun sehr, sehr lange darauf warten müssen, bis sie ihr Gesuch erneut stellen können. Und die inzwischen vierzehnjährige Tochter muss damit leben, in der Schweiz Opfer einer Genitalverstümmelung geworden zu sein, die ihre Eltern heute nicht mehr veranlassen würden - sie haben damals den notwendigen Wissensstand nicht gehabt.
Es ist schwer nachvollziehbar, warum in der Schweiz Migranten nicht sofort, gezielt und unmissverständlich über das Verbot der Mädchenbeschneidung informiert werden; egal, aus welchem Grund sie einreisen. Längst ist bekannt, in welchen Weltregionen die weibliche Genitalverstümmelung der Regelfall ist. Einreisende aus solchen Ländern sind aufzuklären, sobald sie mit hiesigen Behörden in Berührung geraten. - Im gestern verhandelten Fall waren es erst Jahre später die Zürcher Moschee gewesen, deren Imam sowie die Leiterin der Frauengruppe, welche ihren Besuchern die Informationen zur Beschneidung lieferten: darauf aufmerksam machten, dass diese erstens hierzulande streng verboten ist und zweitens von keiner Religion verlangt wird. Für ein vierzehnjähriges somalisches Mädchen kam die Aufklärung zwei Jahre zu spät, für seine beiden Schwestern noch rechtzeitig. Wie viele Verstümmelungen könnten wohl verhindert werden, indem man Müttern und Vätern sofort ein Blatt in die Hand drückt oder einfach Klartext mit ihnen spricht?
brh. »

Es ist nicht leicht mit dem Fremden, dem hiesigen Fremden nicht und dem Fremden Fremden auch nicht.