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Was soll man dazu noch sagen?

Die Sprache des Bildes ist faschistoid, auch wenn das Bild für einen angeblich «guten» Zweck Werbung machen möchte.

Die Graphik ist inhaltlich falsch. Es wird so getan, als würden die reichen Kantone, die in einem Haufen von Münzen symbolisiert sind, Menschen im Rollstuhl – offenbar sind Behinderte aus der Perspektive der Behinderten Menschen in Rollstühlen zuerst – mit dem Finger wegspicken wie einen Nasenböög.

Ich bin auf der Suche nach einem weiteren Bericht über die Vorfälle in der Einrichtung «Sternbild» auf der Webseite der Aargauer Zeitung, zunächst finde ich nichts, ich achte mich beim Surfen auf Artikel zum Thema «Behinderung» und finde Folgendes:

Aarau Übersetzung für Gehörlose bei Gottesdienst

Der Gottesdienst um 11 Uhr der Freien Christengemeinde in Aarau, Herzogstrasse 48, wird neu zwei-mal pro Monat in Gebärdensprache übersetzt. Die Daten können dem Kirchenanzeiger entnommen werden. Die Übersetzung erfolgt durch professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher des professionellen Dienstes von Procom Dolmetscherdienst. (pd) (Quelle: http://www.aargauerzeitung.ch/pages/index.cfm?dom=3&id=100578551&rub=1050&arub=1049&nrub=0&sda=0 / Abfrage: 13.11.04)

Procom ist eine Firma im Zürcherischen Wald, welche mit verschiedenen Technologien Dienstleistungen für Hörgeschädigte Menschen anbietet, etwa die Telefonvermittlung:

Die hörgeschädigte Person wählt über das Schreibtelefon die Verbindung zur PROCOM. Die Vermittlerin der PROCOM nimmt den Anruf entgegen und wählt die Telefonnummer der Zielperson. Sobald die Verbindung aufgebaut ist, läuft im direkten Dialog eine fast normale Kommunikation ab: was der Hörgeschädigte schreibt, liest die Vermittlerin dem Hörenden simultan vor – was der Hörende spricht, schreibt die Vermittlerin auf dem Schreibtelefon für den Hörgeschädigten. Die ganze Kommunikation steht unter strengster Verschwiegenheit. Und so sind Gespräche ohne Grenzen über alle Themen möglich. (Quelle: http://www.procom-deaf.ch/procom/s/vermittlung.asp/ Abfrage: 13.11.04)

Es werden Dolmetscherdienste angeboten für gehörgeschädigte Personen, die 20 Fr. für einen halben und 30 für einen ganzen Tag kosten. Gratis sind private bestellungen für folgene Einsätze:

am Arbeitsplatz, wenn eine IV-Verfügung vorhanden ist, oder ein Antrag an die IV eingereicht wurde, bei

Medizinischen Untersuchungn, in der Schule (etwa am Elternabend),dann muss die Adresse der Schule mitgeteilt werden, damit die Firma die Kosten der Schule in Rechnung stellen kann und beim Vorsprechen auf Ämtern (Arbeitsamt, Steueramt, Sozialamt), auch hier werden die BenutzerInnen dieser Dienste aufgefordert, die Adressen der Ämter mitzuteilen, damit den Ämtern die Rechnung zugestellt werden kann.Die Nachfrage nach den Dolmetscherdiensten ist steigend und dementsprechend sind die Kosten nicht vollständig abgedeckt. Dann findet sich da nocht folgende Bemerkung:

«Leider können nicht alle Dolmetschkosten, wie von Aussenstehenden oft angenommen wird, über die Invalidenversicherung gedeckt werden.

Das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) leistet jährlich einen pauschalen Beitrag fürs Dolmetschen (IVG Art. 74), diese Summe ist jedoch nicht genügend. Einsätze wie medizinische Konsultation, ein Vortrag, ein Freizeitkurs, ein Theaterbesuch, eine öffentliche Veranstaltung, ein Beratungsgespräch und viele Einsätze mehr werden über Art. 74 abgedeckt. Die restlichen Kosten werden über Sponsoren oder Spenden gedeckt.

Für Aus- und Weiterbildungen und Einsätze am Arbeitsplatz können Dolmetschkosten über individuelle IV-Verfügungen verrechnet werden (berufliche Massnahmen IVG Art. 16/17 oder HVI Art. 9).

Für Dolmetscheinsätze beim Gericht, Polizei, (Schul-) Behörden, Medien verrechnet Procom den Bestellern die vollen Kosten».

(Quelle: http://www.procom-deaf.ch/procom/s/dolmetschdienst.asp/Stand 13.11.04).

Es ist interessant auf der Webseite der aufgeschalteten Links (Quelle: http://www.procom-deaf.ch/procom/s/unternehmen.asp/ Stand 13. 11. 04) zu sehen, wie das Denkkollektiv sich entwickelt und strukturiert hat. Es handelt sich um eine Sprachgruppe, die sich selbst organisiert hat. Was einmal eine «Behinderung» war ist nun eine Frage des «Übersetzens» geworden. Und wieder kommt mir Goldschmitdt in den Sinn, warum sagen die einen «tirroir» und die andren «Schublade»? Ziehen und Schieben, es braucht beides, um eine «Schublade» zu bedienen.

Gleichzeitig entsteht als neues Problem: wer darf wofür, wieviel «Übersetzung» verlangen?